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Pädagogische Fachkraft (m/w/d) in Usingen

in Teilzeit (25 Wochenstunden) für die hortähnliche Betreuung Rasselbande der Astrid-Lindgren-Schule.

Hier werden Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse betreut.

Die Arbeitszeit ist flexibel in Absprache mit der Leitung zwischen 7:30 und 17:00 Uhr zu erbringen.

Ihr Tätigkeitsbereich:

  • Betreuung von Schulkindern vor und nach dem Unterricht in den Betreuungsräumen und auf dem Außengelände
  • eine aktive Gestaltung des pädagogischen Alltags
  • pädagogisches Anleiten von Freizeitaktivitäten, Projektarbeiten und Arbeitsgemeinschaften
  • Teilnahme an Teambesprechungen und Elterngesprächen
  • Beaufsichtigung des Mittagessens
  • verantwortungsbewusstes und selbstständiges Arbeiten

Wir bieten:

  • einen vielseitigen Arbeitsplatz mit großem Gestaltungsraum
  • ein festes monatliches Gehalt angelehnt an den TVöD VKA SuE
  • eine Jahressonderzahlung
  • ein kostenfreies Premium-Jobticket
  • eine arbeitgeberbezuschusste Altersvorsorge
  • Einstiegsmöglichkeiten nach längerer Arbeitspause (wie beispielsweise Erziehungszeiten)
  • 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche mit arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • ein engagiertes, offenes und multiprofessionelles Team
  • ein sympathisches und wertschätzendes Arbeitsfeld
  • Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung

Ihr Profil:

  • abgeschlossene Ausbildung oder Studium im pädagogischen Bereich
  • teamorientiert, verantwortungsvoll und kreativ im Denken und Handeln
  • bereit zur Weiterentwicklung der eigenen Fachkompetenz
  • Lust etwas zu bewegen und neue Konzepte mit zu entwickeln
  • Bereitschaft für flexiblen Einsatz
  • kommunikativ und offen
  • Freude an der Arbeit mit den Kindern
  • Möglichkeit der Umsetzung von sportlichen und kreativen Aktivitäten
  • Deutschkenntnisse

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann richten Sie bitte Ihre Bewerbung bis 27.04.2024 per E-Mail an bewerbung@kit.hochtaunuskreis.de. Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Schmidt (Personal) unter der Telefonnummer 06172 999-4511 gerne zur Verfügung. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.


03.04.2024